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Entwicklungshelfergesetz

Im November 1983 wurde vom Nationalrat das Gesetz über den 'Personaleinsatz im Rahmen der Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern', kurz - Entwicklungshelfergesetz - beschlossen.

Dieses Gesetz regelt die wesentlichen Rahmenbedingungen für Personaleinsätze. Dazu gehören die Vertragsgestaltung zwischen Fachkraft und Entsendeorganisation, Versicherungsschutz, Reisekostenvergütung, Anrechnung der Entwicklungsdienstzeiten für den Präsenz- und Zivildienst, staatliche Beihilfen u.a.

Überdies betont das Entwicklungshelfergesetz ausdrücklich, dass ein Einsatz im Entwicklungsdienst im öffentlichen Interesse gelegen ist.

 


Veranstaltung

International Conference KNOW-HOW3000: Promoting Human Rights - Empowering Civil Society

HORIZONT3000 veranstaltet dieses Jahr wieder eine international besetzte Fachtagung, diesmal zum Thema "Menschenrechte und Zivilgesellschaft".

Mehr Infos zu diesem Event finden sie hier: Details


Ausgeschriebene Stellen

Uganda, BeraterIn für Organisationsentwicklung und Informations- und Kommunikationstechnologie (ICT)

für BOSCO Uganda in Gulu ...mehr

HR-Mitarbeiter/ in – Payroll & Administration

Karenzvertretung von August 2012 – September 2013 (38,5 h) ...mehr

Weitere ausgeschriebene Stellen


Einsatz der Woche

Rosario Iannetti

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