
Entwicklungshelfergesetz
Im November 1983 wurde vom Nationalrat das Gesetz über den 'Personaleinsatz im Rahmen der Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern', kurz - Entwicklungshelfergesetz - beschlossen.
Dieses Gesetz regelt die wesentlichen Rahmenbedingungen für Personaleinsätze. Dazu gehören die Vertragsgestaltung zwischen Fachkraft und Entsendeorganisation, Versicherungsschutz, Reisekostenvergütung, Anrechnung der Entwicklungsdienstzeiten für den Präsenz- und Zivildienst, staatliche Beihilfen u.a.
Überdies betont das Entwicklungshelfergesetz ausdrücklich, dass ein Einsatz im Entwicklungsdienst im öffentlichen Interesse gelegen ist.